GESUNDHEITS- & SICHERHEITSMASSNAHMEN
Reisebedingungen nach Kreuzfahrtziel:
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, sich vor der Abreise über die Reisebedingungen zu informieren. MSC Cruises hat mit den Behörden in allen Regionen und Ländern, in denen die Schiffe anlegen, zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass das Protokoll die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen erfüllt und übertrifft. Die nachstehenden Angaben können Änderungen unterliegen.
Mittelmeer:
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (jeden Alters) nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.
Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macao und Hongkong) ankommen oder sich im Transit befinden, müssen ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes durchgeführt wurde.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden in Ihrem Land zu nutzen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Unter bestimmten Umständen kann diese Empfehlung auf eine zwingende Vorschrift in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der Gesundheitsbehörden eines besuchten Landes oder Hafens zurückzuführen sein. An Land müssen die Gäste auch die örtlichen Vorschriften für das Tragen von Masken beachten. Diese Regelungen können Änderungen unterliegen.
Laut den Richtlinien der Italienischen Behörden müssen alle Gäste eine FFP2-Maske tragen, wenn sie einen Bustransfer in Italien nutzen. Gäste, die keine FFP2-Maske tragen, können den Transfer nicht nutzen.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 25,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE UND RÜCKREISE
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden in Ihrem Land zu nutzen.
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Zusätzliche Reiseanforderungen für Israel
Informationen für Transitgäste in Israel
Alle Gäste müssen eindigitales Einreiseformularausfüllen, bevor sie in Haifavon Bord gehen.
Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, sicherzustellen, dass bei der Rückkehr an seinen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests eingehalten werden.
Kreuzfahrtgäste, müssen ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) ausfüllen und als Zielland das Land ihrer endgültigen Ausschiffung angeben. Im elektronische System müssen alle Namen der Häfen angegeben werden, die das Schiff während der Kreuzfahrt angelaufen hat.
Nordeuropa:
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Impfvorschriften:
Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (jeden Alters) nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.
Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macao und Hongkong) ankommen oder sich im Transit befinden, müssen ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes durchgeführt wurde.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.
REISEDOKUMENTE UND VISA FÜR UK
GÄSTE AUS DEM SCHENGENRAUM* UND AUSLÄNDER MIT WOHNSITZ IM SCHENGENRAUM
- Akzeptiert wird ausschließlichein Reisepass mit einer empfohlenen mindestgültigkeit von 3 Monatenbei Ankunft im Vereinigten Königreich.
- EinPersonalausweis wird nicht akzeptiert, auch wenn Sie während des Aufenthalts im Vereinigten Königreich an Bord bleiben.
*Reisebestimmungen für Gäste aus dem Schengenraum sowie aus Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Zypern und Irland (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn). Wenn Sie nicht im Besitz eines Schengen-Passes sind, aber in dem ausgewählten Land wohnen, beachten Sie bitte, dass Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben müssen, die von einem Schengen-Land ausgestellt wurde - nicht gültig, wenn Sie gerade erneuert wird.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden in Ihrem Land zu nutzen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 25,- p.P.eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschliessen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE UND RÜCKREISE
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die offiziellen Webseiten der zuständigen Behörden zu besuchen.
Individuelle Landausflüge sind möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, sicherzustellen, dass bei der Rückkehr an seinen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests eingehalten werden.
Karibik
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Die folgenden Anforderungen gelten für Kreuzfahrten ab dem 1. Oktober 2022.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt von Europa in die Karibik/Antillen sowie von der Karibik nach Europa) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften.
Impfvorschriften:
- MSC Cruises empfiehltseinen Gästen weiterhin einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19.
- MSC Cruises fordert für die meisten Kreuzfahrten ab US-Häfen keine Impfungen oder Tests mehr. Ausgenommen sind Kreuzfahrten, die einen Hafen in Kolumbien anlaufen.
Wann gilt ein Gast als "vollständig geimpft"?
- Gäste, die mindestens zwei Impfdosen von Pfizer, Moderna, Oxford/AstraZeneca; Covishield; Sinopharm, SInovac, Coronavac, Novavax/Covovax erhalten haben (außer im Falle einer Einzeldosis von Johnson & Johnson).
- Die Gäste müssen ihren Original-Impfausweis oder eine Bescheinigung über die zwei erforderlichen Impfdosen beim Check-in am Kreuzfahrtterminal vorlegen.
WICHTIG:Gäste, die aus dem Ausland in die USA einreisen, sollten sich über die Einreisebestimmungen für die USA informieren, nach denen derzeitalle Personen ab 18 Jahren vollständig geimpft sein müssen.
Testanforderungen:
Wichtig:Für alle Gäste, die in einem US-Hafen einschiffen und Kolumbien anlaufen:
- Eine Impfung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
- Geimpfte Gäste müssen bei der Einschiffung ihren Impfnachweis vorlegen. Es wird empfohlen, aber nicht verlangt, dass sie sich vor Reiseantritt auf COVID-19 testen lassen.
- Alle nicht geimpften Gäste im Alter ab 5 Jahren oder älter müssen einen RT-PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht länger als 3 Tage vor der Einschiffung durchgeführt wurde.
Die Tests müssen von einem Labor ausgestellt worden sein. Ein Antigen-Selbsttest wird bei der Einschiffung nicht akzeptiert.
Allen Gästen wird empfohlen, ihren COVID-19-Impfstatus und ihre Testergebnisse mitzuführen. Der Nachweis einer Impfung ist für die Einschiffung nicht erforderlich, kann aber in verschiedenen Anlaufhäfen und bei lokalen Sehenswürdigkeiten verlangt werden.
Die Bescheinigung der negativen Testergebnisse und der vollständigen Impfung ist am Terminal im Original vorzulegen (in Papierform oder elektronisch) und muss in einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Die COVID-19-Testbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: persönliche Daten des Gastes (überprüfbar mit den anderen Reisedokumenten), Datum des Tests, Identifikations-/Kontaktdaten des Testzentrums, das die Analyse durchgeführt hat, verwendetes Testverfahren sowie negatives Testergebnis.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden wöchentlich gemäss dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises getestet.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden in Ihrem Land zu nutzen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Wichtig:Für alle Gäste, die in einem US-Hafen einschiffen und Kolumbien anlaufen:
Eine Impfung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Geimpfte Gäste müssen bei der Einschiffung ihren Impfnachweis vorlegen. Es wird empfohlen, aber nicht verlangt, dass sie sich vor Reiseantritt auf COVID-19 testen lassen.
Alle nicht geimpften Gäste im Alter von 5 Jahren oder älter müssen einen RT-PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht länger als 3 Tage vor der Einschiffung durchgeführt wurde (Antigen-Selbsttests werden für die Einschiffung NICHT AKZEPTIERT).
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 29,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE UND RÜCKREISE
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden in Ihrem Land zu nutzen.
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Antillen
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (jeden Alters) nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.
Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macao und Hongkong) ankommen oder sich im Transit befinden, müssen ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes durchgeführt wurde.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Ab dem 1. November 2022 müssen Reisende in St. Maarten nicht mehr das elektronische Gesundheitsgenehmigungssystem (EHAS) ausfüllen. Es liegen keine Covid-19-Einreisebestimmungen vor.
Wie von den örtlichen Behörden gefordert, müssen ungeimpfte oder genesene Gäste ab 5 Jahren 24 bzw. 48 Stunden (je nach Testverfahren) vor dem Anlaufen von Barbados, St. Maarten, St. Vincent und den Grenadinen getestet werden. Die Tests können auch an Bord für 25 € pro Person durchgeführt werden und werden dem Bordkonto des Gastes belastet.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 29,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE & RÜCKREISE
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.
Dubai, Abu Dhabi & Qatar
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (jeden Alters) nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.
Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macao und Hongkong) ankommen oder sich im Transit befinden, müssen ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes durchgeführt wurde.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Der Reisepass der Gäste muss zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 29,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
Die katarische Gesundheitsbehörde hat informiert, dass mit sofortiger Wirkung (ab 07.02.2023) für die Einreise in Katar eine Krankenversicherung obligatorisch ist.
Die benötigte Versicherung wird von einer lokalen Versicherungsgesellschaft ausgestellt, die beim MOPH (Ministerium für öffentliche Gesundheit) registriert ist.
Die Versicherung kann ausschließlich über den folgenden Link, per Kreditkarte erworben werden:
Sie können aus neun Versicherungen wählen, die Kosten betragen 50 QAR pro Person (ca. 13 EUR). Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über die Versicherung bereits am Abflughafen verlangt werden kann. Passagieren, die keinen Nachweis über die obligatorische Krankenversicherung vorlegen können, wird die Einreise in den Staat Katar verweigert.
AUSFLÜGE & RÜCKREISE
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.
Ägypten, Saudi-Arabien & Rotes Meer
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (jeden Alters) nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.
Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macao und Hongkong) ankommen oder sich im Transit befinden, müssen ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes durchgeführt wurde.
Für die Einschiffung oder den Transit in Jeddah (Saudi-Arabien) müssen alle Inhaber eines saudi-arabischen Reisepasses (ab 12 Jahren) gemäß den saudi-arabischen Covid-19-Vorschriften vollständig geimpft sein.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Der Reisepass der Gäste muss zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise in das Land ist ein elektronisches Transitvisum erforderlich, für das eine Gebühr zu entrichten ist. Wir arbeiten derzeit mit den örtlichen Behörden zusammen, um diese Kosten zu vermeiden oder zu verringern. Der Antrag auf ein elektronisches Transitvisum kann nur wenige Tage vor der Ankunft im Hafen eingereicht werden. Weitere Informationen werden so bald wie möglich folgen
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 29,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE UND RÜCKREISE
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.
Südamerika
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Die folgenden Anforderungen gelten für Kreuzfahrten ab dem 1. Oktober 2022.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt von Europa nach Südamerika sowie von Südamerika nach Europa) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften.
Impfvorschriften:
• MSC Cruises empfiehlt seinen Gästen weiterhin einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19.
Alle Gäste müssen über eine Versicherung verfügen, die auch COVID-19-bezogene Risiken abdeckt.
Wann gilt ein Gast als "vollständig geimpft"?
- Gäste, die spätestens vierzehn Tage vor der Kreuzfahrt mindestens zwei Impfdosen erhalten haben (außer im Falle einer Einzeldosis von Johnson & Johnson). Akzeptiert werden alleImpfstoffe, die von der Anvisa, der WHO oder der EMA zugelassen wurden.
- Die Impfbestätigung muss mindestens den Namen des Reisenden und die folgenden Angaben zur Impfung enthalten: Handelsname bzw. Name des Herstellers, verabreichte Dosen sowie das Datum der Verabreichung.
Testanforderungen:
Für Kreuzfahrten mit weniger als 6 Nächten:
- Für vollständig geimpfte Gäste ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests nicht erforderlich (wird aber empfohlen).
- Ungeimpfte Gäste im Alter ab 3 Jahren müssen einen negativen COVID-19-RT-PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der innerhalb von 24 Stunden vor der Einschiffung durchgeführt wurde.
Für Kreuzfahrten ab 6 Nächten:
- Alle Gäste ab 3 Jahren (vollständig geimpfte und ungeimpfte Gäste) müssen einen negativen COVID-19-RT-PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der innerhalb von 24 Stunden vor der Einschiffung durchgeführt wurde.
- Allen Gästen wird empfohlen, ihren COVID-19-Impfstatus und ihre Testergebnisse mitzuführen. Der Nachweis einer Impfung ist für die Einschiffung nicht erforderlich, kann aber in verschiedenen Anlaufhäfen und bei lokalen Sehenswürdigkeiten verlangt werden.
Die Bescheinigung der negativen Testergebnisse und der vollständigen Impfung ist am Terminal im Original vorzulegen (in Papierform oder elektronisch) und muss in einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Die COVID-19-Testbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: persönliche Daten des Gastes (überprüfbar mit den anderen Reisedokumenten), Datum des Tests, Identifikations-/Kontaktdaten des Testzentrums, das die Analyse durchgeführt hat, verwendetes Testverfahren sowie negatives Testergebnis.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden wöchentlich gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises getestet.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Zusätzliche Anforderungen für Uruguay
Gemäß den lokalen Vorschriften müssen alle ungeimpften Gäste ab 6 Jahren einen negativen COVID-19-RT-PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Uruguay durchgeführt wurde. Antigen-Tests können gegen eine Gebühr von $25 pro Person an Bord durchgeführt werden und werden dem Bordkonto belastet.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen.
MSC Cruises erfordert allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 29,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE & RÜCKREISE
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.
Südafrika
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
FÜR REISEROUTEN, DIE MOSAMBIK ANLAUFEN:
Für vollständig geimpfte Gäste ist die Vorlage eines negativen Tests nicht erforderlich (wird aber dringend empfohlen). Ungeimpfte Gäste, Gäste ohne Impfnachweis oder Gäste, die von einer COVID-19-Erkrankung vollständig genesen sind, müssen ab einem Alter von 5 Jahren einen negativen COVID-19 RT-PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einschiffung durchgeführt wurde.
Die Tests müssen von einem Labor ausgestellt worden sein. Ein Antigen-Selbsttest wird bei der Einschiffung nicht akzeptiert.
FÜR REISEROUTEN, DIE MOSAMBIK NICHT ANLAUFEN:
Alle Gäste müssen nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen.Alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Visa-/Pass- und Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 29,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE & RÜCKREISE
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.
Grand Voyages & Weltreisen
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Die folgenden Anforderungen gelten für Kreuzfahrten ab dem 1. Oktober 2022.
Impfvorschriften:
• Alle Gäste ab 12 Jahren, die an Bord gehen,müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Wann gilt ein Gast als "vollständig geimpft"?
• Gäste, die mindestens zwei Impfdosen eines von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoffs erhalten haben (außer im Fall einer Einzeldosis von Johnson & Johnson) oder alternativ eines Impfstoffes, der im Zielland zugelassen ist. Alle Gäste müssen einen Impfnachweis vorlege.
Testanforderungen:
• Alle Gäste ab 5 Jahren müssen, unabhängig vom Impfstatus, einen negativen Covid-19 RT-PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einschiffung durchgeführt wurde.
Wichtig:Gäste, die auf Ihrer Reiseroute Bermuda anlaufen, sind vom Ausfüllen der Einreisegenehmigung befreit.
Die Tests müssen von einem Labor ausgestellt worden sein. Ein Antigen-Selbsttest wird bei der Einschiffung nicht akzeptiert.
Allen Gästen wird empfohlen, ihren COVID-19-Impfstatus und ihre Testergebnisse mitzuführen, die in verschiedenen Anlaufhäfen und bei lokalen Sehenswürdigkeiten verlangt werden.
Die Bescheinigung der negativen Testergebnisse und der vollständigen Impfung ist am Terminal im Original vorzulegen (in Papierform oder elektronisch) und muss in einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Die COVID-19-Testbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: persönliche Daten des Gastes (überprüfbar mit den anderen Reisedokumenten), Datum des Tests, Identifikations-/Kontaktdaten des Testzentrums, das die Analyse durchgeführt hat, verwendetes Testverfahren sowie negatives Testergebnis.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden wöchentlich gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises getestet.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Derzeit dürfen Passagiere mit Wohnsitz in Iran und China (außer von Hong Kong und Taiwan) bis zum 31. Dezember keine Kreuzfahrten mit uns machen.
Für die Einreise in Saudi-Arabien wird ein Transitvisum benötigt, fürdas Gebühren anfallen. Wenn Sie an Bord bleiben möchten, istjedoch kein Transitvisum erforderlich.Das erforderliche e-Visa-Transit-by-Sea sollten Sie einige Tage vor Abfahrt beantragen. Es wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden genehmigt. Die Kosten hierfür betragen $50 (zzgl. Bearbeitungsgebühr und Versicherung ca. $ 20). Wir bitten Sie, die Visabestätigung zweimal auszudrucken, damit sie sowohl bei der Einschiffung als auch bei der saudischen Einwanderungsbehörde im Hafen überprüft werden können.
Link zur Beantragung:https://visa.mofa.gov.sa/
Anleitung für die Visabeantragung
Im Falle einer Ausschiffung in Saudi-Arabien benötigen Sie ein e-Visum, das Sie unterhttps://visa.visitsaudi.com/beantragen können und das in 3-facher Ausführung ausgedruckt werden muss. Der Preis beträgt etwa 128 USD/Person.
Die katarische Gesundheitsbehörde hat informiert, dass mit sofortiger Wirkung (ab 07.02.2023) für die Einreise in Katar eine Krankenversicherung obligatorisch ist.
Die benötigte Versicherung wird von einer lokalen Versicherungsgesellschaft ausgestellt, die beim MOPH (Ministerium für öffentliche Gesundheit) registriert ist.
Die Versicherung kann ausschließlich über den folgenden Link, per Kreditkarte erworben werden:
Sie können aus neun Versicherungen wählen, die Kosten betragen 50 QAR pro Person (ca. 13 EUR). Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über die Versicherung bereits am Abflughafen verlangt werden kann. Passagieren, die keinen Nachweis über die obligatorische Krankenversicherung vorlegen können, wird die Einreise in den Staat Katar verweigert.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermitteltenCOVID-19-Versicherung von Europe Assistancewerden für € 29, -p.P. (MSC Grand Voyages) und € 45,- p.P. (Weltreise) eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschließen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE UND RÜCKREISE
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.